Leibrente einfach erklärt
Die Leibrente ist eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung, die bis zum Lebensende des Berechtigten geleistet wird. Ihre gesetzliche Grundlage sind die §§ 759 bis 761 BGB. Bei der Immobilien-Leibrente verkaufen Eigentümer ihre Immobilie und erhalten den Kaufpreis nicht als Einmalbetrag, sondern als monatliche Rente – häufig kombiniert mit einem lebenslangen Wohnungsrecht nach § 1093 BGB, sodass sie im eigenen Zuhause bleiben.
Der Rentenanspruch wird üblicherweise durch eine Reallast (§ 1105 BGB) im Grundbuch dinglich gesichert: Zahlt der Käufer nicht, kann der Verkäufer unmittelbar in die Immobilie vollstrecken – selbst nach einem Weiterverkauf. Die Rentenhöhe hängt vom Verkehrswert der Immobilie, dem Alter des Verkäufers und dem kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts ab.
Steuerlich ist nur der sogenannte Ertragsanteil der Rente nach § 22 EStG zu versteuern – bei Rentenbeginn mit 75 Jahren beispielsweise 11 Prozent. Verbreitete Varianten sind die reine Leibrente, die Kombination mit einer Einmalzahlung sowie die Leibrente mit Rentengarantiezeit zugunsten der Erben.
Verwandte Begriffe
Ertragsanteil
Ertragsanteil (§ 22 EStG): der steuerpflichtige Teil einer Leibrente. Er sinkt mit dem Alter bei Rentenbeginn – z. B. nur 11 % bei Beginn mit 75 Jahren.
Begriff lesenReallast
Reallast (§ 1105 BGB): Grundbuchrecht auf wiederkehrende Leistungen aus einem Grundstück – sichert z. B. Leibrenten dinglich gegen Zahlungsausfall ab.
Begriff lesenWohnungsrecht
Wohnungsrecht (§ 1093 BGB): das grundbuchgesicherte Recht, eine Wohnung oder ein Haus lebenslang selbst zu bewohnen – ohne Eigentümer zu sein.
Begriff lesenWertsicherungsklausel
Wertsicherungsklausel: koppelt Leibrenten oder Mieten an den Verbraucherpreisindex und schützt so die Kaufkraft langfristiger Zahlungen vor Inflation.
Begriff lesenLeibrente im Ratgeber vertiefen

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