Ertragsanteil einfach erklärt

Der Ertragsanteil bezeichnet den Teil einer Leibrente, der der Einkommensteuer unterliegt. Rechtsgrundlage ist § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG mit der dort hinterlegten Tabelle. Der Gedanke: Die Rente besteht überwiegend aus der Rückzahlung des eigenen Vermögens (steuerfrei) und nur zu einem kleinen Teil aus einem Zinsanteil – eben dem Ertragsanteil.

Maßgeblich ist das Alter des Berechtigten bei Rentenbeginn: Beginnt die Rente mit 65 Jahren, beträgt der Ertragsanteil 18 Prozent, mit 70 Jahren 15 Prozent, mit 75 Jahren 11 Prozent. Der Prozentsatz gilt dann unverändert für die gesamte Laufzeit.

Ein Beispiel: Bei einer Immobilien-Leibrente von 1.500 Euro monatlich und Rentenbeginn mit 75 Jahren sind nur 165 Euro mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern – der Rest bleibt steuerfrei. Das macht die Leibrente steuerlich deutlich attraktiver als voll steuerpflichtige Einkünfte. Die individuelle Bewertung gehört in die Hand eines Steuerberaters.

Verwandte Begriffe

Fragen zum Thema Ertragsanteil?

Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich – mit über 10 Jahren Erfahrung in Berlin und Brandenburg.