Haus verkaufen und wohnen bleiben : alle Modelle im Vergleich

Ratgeber · 9 Minuten Lesezeit · Aktualisiert am 13. Juli 2026

Viele Eigentümer in Berlin und Brandenburg kennen die Situation: Das Haus ist längst abbezahlt und deutlich im Wert gestiegen – aber die monatliche Rente reicht kaum für Instandhaltung, steigende Nebenkosten oder den lang ersehnten Ruhestandsplan. Das Vermögen steckt in Wänden, nicht auf dem Konto.

Die gute Nachricht: Ein Verkauf bedeutet nicht automatisch Auszug. Das deutsche Sachenrecht kennt mehrere Wege, den Immobilienwert flüssig zu machen und trotzdem im vertrauten Zuhause zu bleiben – lebenslang und grundbuchgesichert. Dieser Ratgeber vergleicht die fünf gängigen Modelle nüchtern nach Auszahlung, Sicherheit, Flexibilität und Eignung.

Älteres Paar vor dem eigenen Haus – Haus verkaufen und wohnen bleiben mit Nestler Immobilien

Die fünf Modelle im Überblick

Alle Verrentungsmodelle folgen demselben Grundprinzip: Sie geben Eigentum ganz oder teilweise ab und erhalten dafür Kapital plus ein Nutzungsrecht. Die Unterschiede liegen im Detail – und genau dort entscheidet sich, welches Modell zu Ihrer Lebenssituation passt.

  • Verkauf mit Wohnungsrecht (§ 1093 BGB): Sie verkaufen das Eigentum vollständig und behalten ein lebenslanges, grundbuchgesichertes Recht, selbst dort zu wohnen. Der Kaufpreis wird um den kapitalisierten Wert des Wohnrechts gemindert und als Einmalbetrag ausgezahlt.
  • Verkauf mit Nießbrauch (§ 1030 BGB): Wie beim Wohnungsrecht bleiben Sie wohnen – dürfen die Immobilie aber zusätzlich vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Das umfassendste Nutzungsrecht, etwa für den Fall eines späteren Umzugs ins Pflegeheim.
  • Immobilien-Leibrente (§§ 759 ff. BGB): Der Kaufpreis fließt nicht auf einmal, sondern als lebenslange Monatsrente – meist kombiniert mit Wohnungsrecht. Der Rentenanspruch wird über eine Reallast (§ 1105 BGB) im Grundbuch abgesichert.
  • Rückanmietung (Sale-and-Lease-Back): Sie verkaufen zum vollen Marktwert und bleiben als Mieter mit regulärem Mietvertrag wohnen. Maximale Auszahlung, aber kein dinglich gesichertes Nutzungsrecht.
  • Umkehrhypothek (Immobilienverzehrkredit): Kein Verkauf, sondern ein Darlehen auf die eigene Immobilie. Zins und Tilgung werden gestundet und erst bei Auszug, Verkauf oder im Erbfall fällig – das Eigentum bleibt vollständig bei Ihnen.

Und der Teilverkauf?

Der vielbeworbene Teilverkauf ist bewusst nicht in dieser Liste: Wegen laufender Nutzungsentgelte von rund 5 Prozent pro Jahr, einseitiger Instandhaltungspflichten und zusätzlicher Abwicklungsentgelte raten Verbraucherschützer regelmäßig ab. Warum, lesen Sie in unserem eigenen Ratgeber zum Teilverkauf.

Alle Modelle in der Vergleichstabelle

Verrentungsmodelle im Vergleich (vereinfachte Darstellung)
ModellAuszahlungWohnenEigentumTypisches Alter
WohnungsrechtEinmalbetrag, reduziert um WohnrechtswertLebenslang, grundbuchgesichertGeht auf Käufer überab ca. 65
NießbrauchEinmalbetrag, stärker reduziertWohnen oder vermieten, grundbuchgesichertGeht auf Käufer überab ca. 65
LeibrenteLebenslange Monatsrente, optional mit EinmalbetragLebenslang, grundbuchgesichertGeht auf Käufer überab ca. 70
RückanmietungVoller Marktwert sofortAls Mieter, mietvertraglich gesichertGeht auf Käufer überjedes Alter
UmkehrhypothekDarlehen als Einmalbetrag oder Rate, mit AbschlägenUnverändert als EigentümerBleibt bei Ihnenab ca. 65

Die Faustregel hinter den Zahlen: Je stärker Ihr Nutzungsrecht, desto geringer die Auszahlung. Ein Nießbrauch mindert den Kaufpreis stärker als ein Wohnungsrecht, weil er dem Käufer auch die Vermietungsmöglichkeit nimmt. Die Rückanmietung zahlt am meisten aus – dafür zahlen Sie fortan Miete und stehen ohne dingliches Recht im Grundbuch.

Was die Modelle finanziell bedeuten

Ein durchgerechnetes Beispiel macht die Unterschiede greifbar. Ausgangslage: ein lastenfreies Einfamilienhaus in Berlin-Lichtenrade, Verkehrswert 500.000 Euro, Eigentümerin 75 Jahre. Der kapitalisierte Wert eines lebenslangen Wohnungsrechts – berechnet aus ortsüblicher Vergleichsmiete und statistischer Lebenserwartung – liegt hier in der Größenordnung von 120.000 bis 140.000 Euro.

  • Verkauf mit Wohnungsrecht: rund 360.000 bis 380.000 Euro Einmalzahlung, danach mietfreies Wohnen auf Lebenszeit.
  • Leibrente: statt der Einmalzahlung eine lebenslange Monatsrente in der Größenordnung von 1.800 bis 2.300 Euro – steuerlich nur mit dem Ertragsanteil von 11 Prozent (bei Rentenbeginn mit 75) belastet.
  • Rückanmietung: volle 500.000 Euro sofort, dafür künftig ortsübliche Miete – bei 1.400 Euro monatlich sind das über zehn Jahre rund 168.000 Euro.
  • Umkehrhypothek: je nach Anbieter und Beleihungsgrenze typischerweise 150.000 bis 250.000 Euro Darlehen; Zinsen laufen auf und mindern später Verkaufserlös oder Erbe.

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Welches Modell passt zu welcher Lebenslage?

  • Sie wollen einen großen Betrag auf einmal, etwa für Umbau, Schuldenablösung oder Schenkungen zu Lebzeiten: Verkauf mit Wohnungsrecht oder Rückanmietung.
  • Sie wollen Ihre monatliche Rente dauerhaft aufbessern und schätzen Planbarkeit: Immobilien-Leibrente, gern kombiniert mit einem Sockelbetrag.
  • Sie möchten flexibel bleiben – etwa später vermieten können, falls Sie in ein Pflegeheim ziehen: Verkauf mit Nießbrauch.
  • Sie möchten Eigentümer bleiben und Ihren Erben die Immobilie erhalten: Umkehrhypothek – die Erben können das Darlehen später ablösen.
  • Sie sind jünger als 65 und für klassische Verrentungsmodelle noch nicht in der Zielgruppe: Rückanmietung, da sie ohne Altersgrenze funktioniert.

In der Beratungspraxis zeigt sich häufig: Die beste Lösung ist eine Kombination. Ein Sockelbetrag für anstehende Ausgaben plus eine reduzierte Leibrente verbindet Liquidität mit lebenslanger Planbarkeit – und die Rentengarantiezeit sichert die Erben ab, falls der Verkäufer früh verstirbt.

Sicherheit: Worauf es im Grundbuch ankommt

Der entscheidende Unterschied zwischen einem guten und einem riskanten Vertrag steht in Abteilung II und III des Grundbuchs. Wohnungsrecht und Nießbrauch werden als beschränkte persönliche Dienstbarkeiten in Abteilung II eingetragen, der Leibrentenanspruch zusätzlich als Reallast. Wichtig ist der Rang: Nur ein erstrangig gesichertes Recht übersteht auch eine Zwangsversteigerung der Immobilie – etwa wenn der Käufer insolvent wird.

Vor der Unterschrift prüfen:

  • Werden Wohnungsrecht bzw. Nießbrauch an erster Rangstelle eingetragen – vor jeder Finanzierungsgrundschuld des Käufers?
  • Ist die Leibrente über eine Reallast dinglich gesichert und mit einer Wertsicherungsklausel gegen Inflation indexiert?
  • Was gilt bei dauerhaftem Auszug, etwa in ein Pflegeheim – gibt es eine Ersatzleistung für das nicht mehr genutzte Wohnrecht?
  • Wer trägt künftig Instandhaltung, Grundsteuer und Versicherung? Üblich ist: der neue Eigentümer die Substanz, der Bewohner die Betriebskosten.
  • Ist die Bonität des Käufers belegt – gerade bei Leibrentenmodellen mit jahrzehntelanger Zahlungspflicht?

Die häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Ohne unabhängige Wertermittlung verhandeln: Wer den Verkehrswert nicht kennt, kann weder Wohnrechtswert noch Rente beurteilen. Ein marktgestütztes Gutachten ist der erste Schritt – nicht der letzte.
  • Nur ein Angebot einholen: Zwischen Anbietern liegen bei gleicher Immobilie schnell fünfstellige Unterschiede. Vergleichen Sie mindestens zwei bis drei Modelle und Anbieter.
  • Das Nutzungsrecht zweitrangig eintragen lassen: Hinter einer Bankgrundschuld ist ein Wohnrecht im Ernstfall wenig wert. Erste Rangstelle ist verhandelbar – bestehen Sie darauf.
  • Steuern und Erbfolge ausblenden: Die Ertragsanteilsbesteuerung der Leibrente, die Zehnjahresfrist des § 23 EStG und die Auswirkungen auf das Erbe gehören vor der Beurkundung auf den Tisch, nicht danach.
  • Familie zu spät einbeziehen: Viele Konflikte entstehen, weil Kinder erst nach dem Notartermin von der Verrentung erfahren. Ein gemeinsames Gespräch vorab schafft Klarheit – oft wollen Angehörige sogar selbst kaufen.

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