Wertsicherungsklausel einfach erklärt

Eine Wertsicherungsklausel (Indexklausel) koppelt wiederkehrende Zahlungen – etwa eine Leibrente oder eine Indexmiete – an einen Preisindex, in der Regel den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Steigt der Index, steigt automatisch auch die Zahlung. So bleibt die Kaufkraft der Rente über Jahrzehnte erhalten.

Die Zulässigkeit solcher Klauseln regelt das Preisklauselgesetz (PrKG). Indexierungen sind danach nur in gesetzlich zugelassenen Fällen wirksam; ausdrücklich erlaubt sind sie unter anderem für Zahlungen, die auf Lebenszeit einer Person zu erbringen sind (§ 3 PrKG) – der klassische Fall der Immobilien-Leibrente. Für Wohnraummieten gilt ergänzend § 557b BGB zur Indexmiete.

Bei der Immobilienverrentung gehört die Wertsicherungsklausel zu den wichtigsten Schutzmechanismen des Verkäufers: Ohne sie würde eine heute auskömmliche Rente durch die Inflation real Jahr für Jahr an Wert verlieren. Sie sollte daher fester Bestandteil jedes Leibrentenvertrags sein.

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