Haus verkaufen: Ablauf, Kosten und Dauer
Ratgeber · 9 Minuten Lesezeit · Aktualisiert am 13. Juli 2026
Ein Hausverkauf ist für die meisten Eigentümer die größte Transaktion ihres Lebens – und gleichzeitig eine, die viele nur ein einziges Mal durchlaufen. Entsprechend groß sind die Unsicherheiten: Was ist das Haus wirklich wert? Welche Unterlagen verlangt der Notar? Wer zahlt den Makler? Und wie lange dauert das alles?
Dieser Ratgeber führt durch alle acht Schritte des Verkaufs, benennt sämtliche Kosten mit konkreten Zahlen für Berlin und Brandenburg und gibt realistische Zeitangaben – inklusive einer ehrlichen Einordnung, was im Marktumfeld 2026 erreichbar ist.

Der Verkauf in acht Schritten
- 1. Wertermittlung: Eine marktgestützte Bewertung – nicht der Wunschpreis und nicht der Online-Schnellrechner – ist das Fundament. Sie bestimmt Preisstrategie, Zielgruppe und Verhandlungsspielraum.
- 2. Unterlagen zusammenstellen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung, Baupläne, Energieausweis, bei Eigentumswohnungen zusätzlich Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlungen.
- 3. Preisstrategie festlegen: Ein marktgerechter Angebotspreis erzielt in der Regel mehr als ein überhöhter Einstieg mit späteren Preissenkungen – Objekte, die monatelang in den Portalen stehen, gelten schnell als „verbrannt“.
- 4. Vermarktung: Professionelle Fotos, aussagekräftiges Exposé, Portale plus vorgemerkte Suchkunden. Diskretverkäufe ohne öffentliche Inserate sind in bestimmten Lagen eine sinnvolle Alternative.
- 5. Besichtigungen: Vorqualifizierte Interessenten statt Besichtigungstourismus – das schützt Ihre Zeit und Ihre Verhandlungsposition.
- 6. Bonitätsprüfung und Verhandlung: Vor der Kaufpreisverhandlung steht der Finanzierungsnachweis. Ein scheinbar höheres Angebot ohne gesicherte Finanzierung kostet im Zweifel Monate.
- 7. Notartermin: Der Notar entwirft den Kaufvertrag, beide Seiten erhalten ihn bei Verbraucherbeteiligung mindestens 14 Tage vor Beurkundung. Nach der Unterschrift sichern Auflassungsvormerkung und Fälligkeitsvoraussetzungen die Abwicklung.
- 8. Kaufpreiszahlung und Übergabe: Nach Zahlungseingang werden Schlüssel, Zählerstände und Unterlagen protokolliert übergeben; die Eigentumsumschreibung im Grundbuch folgt.
Alle Kosten auf einen Blick
| Kostenposition | Größenordnung | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Maklerprovision | insgesamt bis 7,14 % inkl. MwSt., je hälftig geteilt (§ 656c BGB) | Verkäufer und Käufer je zur Hälfte |
| Energieausweis | ca. 100–500 € je nach Ausweisart | Verkäufer |
| Löschung alter Grundschulden | ca. 0,2–0,4 % der Grundschuldsumme (Notar + Grundbuchamt) | Verkäufer |
| Vorfälligkeitsentschädigung | individuell, oft 5.000–30.000 € bei vorzeitiger Kreditablösung | Verkäufer |
| Notar- und Grundbuchkosten des Kaufvertrags | ca. 1,5–2 % des Kaufpreises | Käufer |
| Grunderwerbsteuer | 6,0 % in Berlin, 6,5 % in Brandenburg | Käufer |
| Ggf. Spekulationssteuer | persönlicher Steuersatz auf den Gewinn (§ 23 EStG) | Verkäufer |
Vorfälligkeitsentschädigung prüfen
Läuft noch ein Immobilienkredit, verlangt die Bank für die vorzeitige Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung. Nach zehn Jahren Vollauszahlung besteht ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht mit sechs Monaten Frist (§ 489 BGB) – wer den Verkaufszeitpunkt danach ausrichtet, spart diese Position komplett.
Wie lange dauert ein Hausverkauf?
Realistisch sind von der Beauftragung bis zur Kaufpreiszahlung drei bis sechs Monate: etwa zwei bis vier Wochen für Bewertung, Unterlagen und Exposé, vier bis zwölf Wochen Vermarktung und Besichtigungen, danach rund vier bis acht Wochen von der Käuferauswahl über den Notartermin bis zum Geldeingang – die reine Abwicklung zwischen Beurkundung und Zahlung dauert wegen Auflassungsvormerkung, Behördenläufen und Finanzierungsauszahlung selten unter einem Monat.
Das Marktumfeld 2026 spielt Verkäufern dabei eher in die Karten als in den Vorjahren: Die Bauzinsen haben sich bei rund 3,5 Prozent für zehnjährige Darlehen stabilisiert, die Nachfrage in Berlin und im südlichen Umland zieht wieder an, und Bestandswohnungen verteuerten sich zuletzt spürbar. Der Markt differenziert allerdings stark: Energetisch solide Objekte in guten Lagen verkaufen sich zügig und nah am Angebotspreis, sanierungsbedürftige Häuser mit schlechter Energiebilanz brauchen realistische Preise und mehr Zeit.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate) – zeigt Eigentümer, Rechte in Abteilung II und Belastungen in Abteilung III.
- Energieausweis – gesetzlich verpflichtend bereits bei der Besichtigung; Kennwerte müssen schon im Inserat stehen, sonst drohen Bußgelder.
- Flurkarte, Baupläne, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung sowie Nachweise über Modernisierungen (Heizung, Dach, Fenster, Dämmung).
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, die letzten drei Protokolle der Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnungen und Stand der Instandhaltungsrücklage.
- Bei vermieteten Objekten: Mietverträge, aktuelle Mietaufstellung und Betriebskostenabrechnungen – Käufer kalkulieren auf dieser Basis ihre Rendite.
Die teuersten Verkäuferfehler
- Zu hoher Angebotspreis: Wochenlange Ladenhüter erzielen am Ende messbar weniger als marktgerecht eingepreiste Objekte – der erste Eindruck am Markt lässt sich nicht wiederholen.
- Verkauf ohne Bonitätsprüfung: Platzt die Finanzierung nach dem Notartermin, kostet die Rückabwicklung Monate und im Zweifel den besten Alternativkäufer.
- Unvollständige Unterlagen: Fehlende Protokolle oder ein fehlender Energieausweis verzögern die Finanzierung des Käufers – und drücken in Verhandlungen den Preis.
- Steuerfristen ignorieren: Wenige Wochen Unterschied beim Notartermin können über die Zehnjahresfrist des § 23 EStG entscheiden.
- Mängel verschweigen: Arglistig verschwiegene Mängel hebeln jeden vertraglichen Gewährleistungsausschluss aus – Transparenz schützt vor Rückabwicklung und Schadensersatz.
Begriffe aus diesem Ratgeber nachschlagen
Maklerprovision
Maklerprovision (§§ 652, 656a ff. BGB): Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung. Beim Wohnungs- und Hausverkauf zahlt der Käufer höchstens die Hälfte.
Begriff lesenEnergieausweis
Energieausweis (§§ 79 ff. GEG): Pflichtdokument bei Verkauf und Vermietung. Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, zehn Jahre gültig, Kennwerte gehören ins Inserat.
Begriff lesenAuflassungsvormerkung
Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB): sichert den Käufer zwischen Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung im Grundbuch gegen Zwischenverfügungen des Verkäufers ab.
Begriff lesenGrundschuld
Grundschuld (§ 1191 BGB): das häufigste Grundpfandrecht zur Kreditsicherung. Anders als die Hypothek besteht sie unabhängig von einer konkreten Forderung.
Begriff lesenHäufige Fragen
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