Jahresabrechnung (WEG) einfach erklärt
Die Jahresabrechnung stellt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft den geleisteten Hausgeld-Vorschüssen gegenüber. Der Verwalter muss sie nach Ablauf des Kalenderjahres aufstellen; sie besteht aus der Gesamtabrechnung für die Gemeinschaft und den Einzelabrechnungen je Eigentümer einschließlich der Entwicklung der Erhaltungsrücklage.
Seit der WEG-Reform 2020 beschließt die Versammlung nicht mehr die Abrechnung selbst, sondern nur noch über die „Abrechnungsspitze“: die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse (§ 28 Abs. 2 WEG). Rechenfehler im Zahlenwerk machen den Beschluss daher nur noch anfechtbar, soweit sie sich auf diese Spitze auswirken. Ergänzend hat der Verwalter jährlich einen Vermögensbericht über Rücklage und Verbandsvermögen zu erstellen (§ 28 Abs. 4 WEG).
Für vermietende Eigentümer ist die Jahresabrechnung zugleich Ausgangspunkt der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter – allerdings nicht eins zu eins: Positionen wie Verwaltervergütung, Erhaltungskosten und Rücklagenzuführung sind nicht umlagefähig und müssen herausgerechnet werden.
Verwandte Begriffe
Wirtschaftsplan
Wirtschaftsplan (§ 28 WEG): die jährliche Finanzplanung der WEG – aus ihr ergeben sich Hausgeld und Zuführung zur Erhaltungsrücklage.
Begriff lesenHausgeld
Hausgeld: die monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer an die WEG für Betriebskosten, Verwaltung und Instandhaltungsrücklage nach dem Wirtschaftsplan.
Begriff lesenErhaltungsrücklage
Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage): das Sparpolster der WEG für Dach, Fassade & Co. – angespart über das Hausgeld, verwaltet vom Verwalter.
Begriff lesenBetriebskostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung (§ 556 BGB): jährliche Abrechnung der umlagefähigen Nebenkosten – mit strenger 12-Monats-Frist und hohen formellen Anforderungen.
Begriff lesenJahresabrechnung (WEG) im Ratgeber vertiefen

Betriebskostenabrechnung: Fristen, Kosten, häufige Fehler
Eine verspätete oder formell fehlerhafte Abrechnung kostet Vermieter bares Geld. Welche Kosten umlagefähig sind, welche Fristen gelten und wo die typischen Fallen liegen.
Ratgeber lesen (8 Min.)
Hausverwaltung wechseln: Gründe, Ablauf und Fristen
Keine Abrechnung, keine Erreichbarkeit, keine Instandhaltung? Der Verwalterwechsel ist einfacher als viele denken – seit der WEG-Reform kann die Gemeinschaft jederzeit abberufen.
Ratgeber lesen (8 Min.)