Wirtschaftsplan einfach erklärt

Der Wirtschaftsplan ist die Haushaltsplanung der Wohnungseigentümergemeinschaft für ein Kalenderjahr. Der Verwalter hat ihn jährlich aufzustellen (§ 28 Abs. 1 WEG); er enthält die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft, die Verteilung auf die einzelnen Eigentümer sowie die geplante Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Aus den Einzelwirtschaftsplänen ergibt sich das monatliche Hausgeld jedes Eigentümers.

Seit der WEG-Reform 2020 beschließt die Eigentümerversammlung nicht mehr den Plan als Dokument, sondern über die Vorschüsse, die auf seiner Grundlage zu zahlen sind. Erst dieser Beschluss macht das Hausgeld fällig und – wichtig bei säumigen Eigentümern – gerichtlich durchsetzbar. Üblich ist eine Fortgeltungsklausel, damit die Vorschüsse weiterlaufen, bis ein neuer Plan beschlossen ist.

Ein realistischer Wirtschaftsplan ist Qualitätsmerkmal einer guten Verwaltung: Zu knapp kalkulierte Ansätze führen zu Nachschüssen und Sonderumlagen, zu üppige binden unnötig Kapital. Die Kontrolle erfolgt über die Jahresabrechnung, die Plan und tatsächliche Kosten gegenüberstellt.

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