Hausgeld einfach erklärt
Das Hausgeld (auch Wohngeld genannt) ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer leistet. Grundlage ist der von der Verwaltung aufgestellte und von der Eigentümerversammlung beschlossene Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG). Nach Jahresende wird über die tatsächlichen Kosten abgerechnet; die Versammlung beschließt über Nachschüsse oder Anpassungen (§ 28 Abs. 2 WEG).
Das Hausgeld deckt die Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums (etwa Wasser, Müllabfuhr, Hausstrom, Versicherung, Hausmeister), die Verwaltervergütung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Verteilt werden die Kosten grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen, soweit keine abweichende Regelung gilt (§ 16 Abs. 2 WEG).
Für Vermieter wichtig: Nur die umlagefähigen Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung dürfen auf Mieter umgelegt werden – Verwaltervergütung und Erhaltungsrücklage trägt der Eigentümer selbst. Faustregel: Das Hausgeld liegt spürbar über der umlagefähigen Betriebskostenvorauszahlung des Mieters.
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WEG-Verwaltung (§§ 26 ff. WEG): die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Eigentümergemeinschaft – von Wirtschaftsplan bis Eigentümerversammlung.
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