Verkehrswert einfach erklärt

Der Verkehrswert – gleichbedeutend mit dem Marktwert – ist in § 194 BauGB definiert: der Preis, der zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Ermittelt wird der Verkehrswert nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mit drei normierten Verfahren: dem Vergleichswertverfahren (Kaufpreise vergleichbarer Objekte, üblich bei Wohnungen), dem Ertragswertverfahren (kapitalisierte Erträge, üblich bei vermieteten Objekten) und dem Sachwertverfahren (Boden- plus Gebäudewert, üblich bei selbst genutzten Häusern).

Der Verkehrswert ist die Grundlage jeder seriösen Preisstrategie beim Verkauf, jeder Beleihung durch Banken und jeder Verrentungskalkulation – und maßgeblich in Zwangsversteigerung, Erbauseinandersetzung und Scheidung. Ein zu hoher Angebotspreis verlängert die Vermarktung erfahrungsgemäß deutlich und drückt am Ende oft den Erlös.

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