Bodenrichtwert einfach erklärt

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens je Quadratmeter Grundstücksfläche für eine Zone mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Rechtsgrundlage ist § 196 BauGB: Die unabhängigen Gutachterausschüsse leiten die Werte aus ihrer Kaufpreissammlung – also aus tatsächlich beurkundeten Verkäufen – ab und veröffentlichen sie, in Berlin und Brandenburg mindestens alle zwei Jahre.

Einsehbar sind die Werte kostenlos über die BORIS-Portale der Länder (etwa BORIS Berlin und BORIS Brandenburg). Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein Richtwertgrundstück mit definierten Merkmalen; Abweichungen des konkreten Grundstücks in Größe, Zuschnitt oder Erschließung erfordern Anpassungen.

Praktische Bedeutung hat der Bodenrichtwert in der Verkehrswertermittlung (vor allem im Sachwertverfahren), bei der Grundsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Er ist aber nur der Ausgangspunkt: Den tatsächlichen Marktwert einer bebauten Immobilie bestimmt erst die Gesamtbewertung von Lage, Gebäude und Marktlage.

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