Umkehrhypothek einfach erklärt
Die Umkehrhypothek (auch Immobilienverzehrkredit oder „Reverse Mortgage“) ist ein Darlehen, das durch die eigene Immobilie besichert wird. Anders als beim klassischen Baukredit zahlt der Eigentümer während der Laufzeit weder Zinsen noch Tilgung; Zinsen werden dem Darlehen zugeschlagen. Fällig wird der Gesamtbetrag erst bei Verkauf, dauerhaftem Auszug oder im Erbfall – daher „umgekehrte“ Hypothek.
Der große Unterschied zu Leibrente und Teilverkauf: Der Eigentümer bleibt vollständig Eigentümer und profitiert weiter von Wertsteigerungen. Die Bank sichert sich über eine Grundschuld (§ 1191 BGB) im Grundbuch ab. Die Erben können das Darlehen später ablösen und die Immobilie behalten – oder sie verkaufen und den Überschuss vereinnahmen.
Wegen Sicherheitsabschlägen und aufgezinster Zinsen fallen die Auszahlungen meist deutlich niedriger aus als der Immobilienwert. Die Umkehrhypothek eignet sich vor allem für Eigentümer, die Liquidität benötigen, ihr Eigentum aber nicht aufgeben möchten.
Verwandte Begriffe
Grundschuld
Grundschuld (§ 1191 BGB): das häufigste Grundpfandrecht zur Kreditsicherung. Anders als die Hypothek besteht sie unabhängig von einer konkreten Forderung.
Begriff lesenLeibrente
Leibrente (§§ 759 ff. BGB): Immobilie verkaufen und dafür eine lebenslange monatliche Rente erhalten – meist kombiniert mit grundbuchgesichertem Wohnungsrecht.
Begriff lesenTeilverkauf
Teilverkauf: bis zu 50 % der Immobilie an einen Anbieter verkaufen und per Nießbrauch weiter nutzen – gegen ein laufendes monatliches Nutzungsentgelt.
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