
Umkehrhypothek – Eigentümer bleiben und Liquidität gewinnen
Die Umkehrhypothek (Reverse Mortgage) ist das einzige Verrentungsmodell, bei dem Sie Eigentümer bleiben: Sie beleihen Ihr Zuhause und erhalten einen Einmalbetrag oder eine monatliche Rente – zurückgezahlt wird erst bei Auszug, Verkauf oder im Erbfall.
Das Wichtigste in Kürze
- ✓Sie bleiben Eigentümer – die Immobilie wird beliehen statt verkauft
- ✓Auszahlung als Einmalbetrag oder monatliche Rente, keine laufenden Raten
- ✓Zinsen werden gestundet und erhöhen die Darlehensschuld über die Zeit
- ✓Rückzahlung erst bei Auszug, Verkauf oder im Erbfall
- ✓Typische Auszahlung nur etwa 15–40 % des Immobilienwerts
- ✓Kleiner Anbietermarkt in Deutschland – Konditionenvergleich ist Pflicht
Wie funktioniert eine Umkehrhypothek?
Klassische Baufinanzierung läuft von der Schuld zur Entschuldung – die Umkehrhypothek dreht das Prinzip um. Der Anbieter sichert sich über eine Grundschuld an Ihrer Immobilie ab und zahlt Ihnen dafür Kapital aus. Während der gesamten Laufzeit leisten Sie keine Raten: Die anfallenden Zinsen werden dem Darlehen zugeschlagen, die Schuld wächst also über die Jahre an.
Zur Rückzahlung kommt es erst, wenn Sie ausziehen, verkaufen oder versterben. Ihre Erben haben dann die Wahl: Sie lösen das Darlehen ab und behalten die Immobilie – oder die Immobilie wird verkauft und das Darlehen aus dem Erlös getilgt. Seriöse Angebote enthalten eine sogenannte Nichtnachschusspflicht: Reicht der Verkaufserlös wider Erwarten nicht, müssen weder Sie noch Ihre Erben aus dem übrigen Vermögen nachzahlen.
So läuft die Umkehrhypothek ab
Immobilie bewerten lassen
Der Beleihungswert Ihrer möglichst lastenfreien Immobilie bestimmt den Auszahlungsrahmen.
Angebote vergleichen
Effektivzins, Kosten, Nichtnachschusspflicht und Auszugsregelungen der wenigen Anbieter werden gegenübergestellt.
Auszahlungsform wählen
Einmalbetrag, monatliche Rente oder Kreditlinie – je nach Bedarf und Lebensplanung.
Darlehensvertrag und Grundschuld
Der Vertrag wird geschlossen, die Grundschuld notariell bestellt und im Grundbuch eingetragen.
Wohnen bleiben, Rückzahlung später
Sie wohnen als Eigentümer weiter; fällig wird das Darlehen erst bei Auszug, Verkauf oder im Erbfall.

Wie viel Geld gibt es bei einer Umkehrhypothek?
Deutlich weniger als beim Verkauf: Weil der Anbieter Zinseszins, unbekannte Laufzeit (Langlebigkeitsrisiko) und mögliche Wertschwankungen einkalkulieren muss, liegen die Auszahlungen typischerweise nur bei etwa 15 bis 40 Prozent des Immobilienwerts – je nach Alter, Objekt und Anbieter. Ein 75-jähriger Eigentümer eines schuldenfreien Hauses im Wert von 400.000 Euro kann also grob mit einem verfügbaren Rahmen von 60.000 bis 140.000 Euro rechnen, wahlweise als Einmalbetrag oder monatliche Auszahlung.
Der Markt in Deutschland ist überschaubar: Nur wenige Banken, Versicherer und regionale Institute bieten Umkehrhypotheken an, die Konditionen unterscheiden sich erheblich. Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest raten deshalb, Angebote genau zu vergleichen und Alternativen wie Leibrente, Nießbrauch oder einen klassischen Seniorenkredit gegenzurechnen – genau diese Gegenüberstellung übernehmen wir für Sie.
Für wen eignet sich die Umkehrhypothek?
Eigentümer, für die das Behalten des Eigentums oberste Priorität hat
Senioren ab etwa 65–70 Jahren mit weitgehend schuldenfreier Immobilie
Familien, deren Erben die Immobilie später übernehmen und ablösen möchten
Eigentümer mit überschaubarem, klar bezifferbarem Kapitalbedarf
Menschen, die keine monatlichen Kreditraten mehr stemmen können oder wollen
Vorteile & Nachteile
Vorteile
- ✓Eigentum, Grundbuchposition und Wertsteigerung bleiben bei Ihnen
- ✓Keine monatlichen Zins- oder Tilgungszahlungen während der Laufzeit
- ✓Erben können die Immobilie durch Ablösung des Darlehens behalten
- ✓Auszahlungen sind als Darlehen einkommensteuerfrei
- ✓Lebenslanges Wohnen im eigenen Haus ohne Verkaufsdruck
Nachteile
- –Niedrige Auszahlung im Verhältnis zum Immobilienwert (oft 15–40 %)
- –Zinseszins lässt die Restschuld über die Jahre deutlich anwachsen
- –Instandhaltung, Versicherung und Grundsteuer bleiben Ihre Pflicht
- –Nur wenige Anbieter in Deutschland, teils hohe Abschluss- und Nebenkosten
- –Das Erbe wird durch die aufgelaufene Darlehensschuld geschmälert
Recht, Steuern &
Absicherung
Grundlage ist ein Darlehensvertrag mit Grundschuldbestellung – kein Kaufvertrag. Sie bleiben im Grundbuch als Eigentümer eingetragen und tragen weiterhin Instandhaltung, Versicherung und Grundsteuer; viele Verträge verpflichten ausdrücklich zur ordnungsgemäßen Unterhaltung des Objekts.
Da die Auszahlungen ein Kredit und kein Einkommen sind, fallen darauf keine Einkommensteuern an. Prüfen sollten Sie neben dem Effektivzins vor allem: Nichtnachschusspflicht, Regelungen bei vorzeitigem Auszug oder Pflegebedürftigkeit, Wertermittlungs- und Abschlusskosten sowie die Flexibilität bei Sondertilgungen.
Häufige Fragen
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