Rückanmietung (Sale-and-Lease-Back) einfach erklärt

Bei der Rückanmietung – im Gewerbebereich als Sale-and-Lease-Back bekannt – verkauft der Eigentümer seine Immobilie zum vollen Marktwert und schließt mit dem Käufer gleichzeitig einen Mietvertrag ab. Er bleibt also im gewohnten Zuhause wohnen, nun als Mieter. Da kein Wohnungsrecht oder Nießbrauch den Kaufpreis mindert, fließt der gesamte Verkaufserlös sofort zu.

Entscheidend ist die Vertragsgestaltung: Empfehlenswert sind ein unbefristeter Mietvertrag, ein möglichst weitgehender vertraglicher Ausschluss der Eigenbedarfskündigung sowie klare Regelungen zur Miethöhe und zu künftigen Mietanpassungen. Grundsätzlich gilt nach dem Verkauf ohnehin: „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB).

Die Rückanmietung eignet sich für Eigentümer, die maximale Liquidität benötigen oder für die Verrentungsmodelle mit Altersgrenzen noch nicht infrage kommen. Zu bedenken ist, dass die laufende Miete den Erlös über die Jahre aufzehrt und – anders als beim Wohnungsrecht – kein dinglich gesichertes Nutzungsrecht im Grundbuch besteht.

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