Teilungserklärung einfach erklärt
Mit der Teilungserklärung teilt ein Grundstückseigentümer sein Eigentum in Miteigentumsanteile auf, die mit Sondereigentum an einzelnen Wohnungen verbunden sind (§ 8 WEG) – so entstehen rechtlich selbstständige, einzeln verkäufliche Eigentumswohnungen. Zur Erklärung gehören der Aufteilungsplan mit den amtlich gestempelten Grundrissen und die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde.
Meist enthält die Teilungserklärung zusätzlich die Gemeinschaftsordnung: Sie regelt Stimmrechte, Kostenverteilung, Sondernutzungsrechte etwa an Gartenflächen oder Stellplätzen und Zweckbestimmungen der Einheiten. Diese Regeln gehen den gesetzlichen Vorgaben des WEG in weiten Teilen vor und binden jeden späteren Käufer – Änderungen erfordern grundsätzlich die Zustimmung aller Eigentümer und die Eintragung im Grundbuch.
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung ist die Teilungserklärung Pflichtlektüre: Ob der Keller wirklich mitgekauft wird, wer die Fenster bezahlt und ob die Wohnung vermietet oder gewerblich genutzt werden darf, steht nicht im Exposé, sondern hier.
Verwandte Begriffe
Sondereigentum
Sondereigentum (§§ 3, 5 WEG): das Alleineigentum an der eigenen Wohnung innerhalb einer WEG – im Gegensatz zum Gemeinschaftseigentum an Dach, Fassade & Co.
Begriff lesenWEG-Verwaltung
WEG-Verwaltung (§§ 26 ff. WEG): die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Eigentümergemeinschaft – von Wirtschaftsplan bis Eigentümerversammlung.
Begriff lesenHausgeld
Hausgeld: die monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer an die WEG für Betriebskosten, Verwaltung und Instandhaltungsrücklage nach dem Wirtschaftsplan.
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