Sonderumlage einfach erklärt

Die Sonderumlage ist eine einmalige Zahlung, die Wohnungseigentümer zusätzlich zum laufenden Hausgeld leisten. Sie wird per Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung als Ergänzung des Wirtschaftsplans erhoben (§ 28 Abs. 1 Satz 2 WEG) – typischerweise, wenn eine größere Erhaltungsmaßnahme ansteht, die Erhaltungsrücklage nicht ausreicht oder Hausgeldausfälle einzelner Eigentümer eine Liquiditätslücke reißen.

Verteilt wird die Sonderumlage nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel, in der Regel also nach Miteigentumsanteilen, sofern die Gemeinschaftsordnung nichts anderes bestimmt (§ 16 Abs. 2 WEG). Zahlen muss, wer im Zeitpunkt der Fälligkeit als Eigentümer im Grundbuch steht – beim Wohnungskauf sollte der Kaufvertrag deshalb ausdrücklich regeln, wer bereits beschlossene, aber noch nicht fällige Sonderumlagen trägt.

Für Kaufinteressenten sind die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen aufschlussreich: Häufige oder hohe Sonderumlagen deuten auf eine zu knapp kalkulierte Rücklage oder aufgeschobene Sanierungen hin – beides Faktoren, die den tatsächlichen Erwerbspreis der Wohnung erhöhen.

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