Mietspiegel einfach erklärt
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, erstellt von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemeinsam (§ 558c BGB). Er weist typischerweise nach Baualter, Wohnlage, Größe und Ausstattung differenzierte Spannen der Nettokaltmiete aus. Der qualifizierte Mietspiegel (§ 558d BGB) wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und genießt vor Gericht eine Vermutungswirkung; Städte über 50.000 Einwohner müssen seit 2023 einen Mietspiegel führen.
Praktisch ist der Mietspiegel das zentrale Instrument für Mieterhöhungen im Bestand: Der Vermieter kann die Zustimmung zur Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen (§ 558 BGB) und begründet dies in aller Regel mit den Mietspiegelwerten. Zugleich ist die Vergleichsmiete Referenz der Mietpreisbremse bei der Wiedervermietung.
In Berlin gilt seit Ende Mai 2026 der Mietspiegel 2026 mit einer mittleren Nettokaltmiete von 7,71 Euro pro Quadratmeter – rund sieben Prozent über dem Wert von 2024. Für Vermieter in Berlin und im Umland gehört die korrekte Einordnung der Wohnung in das Mietspiegelfeld zu den häufigsten Fehlerquellen bei Mieterhöhungen.
Verwandte Begriffe
Indexmiete
Indexmiete (§ 557b BGB): Miete, die an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist – Anpassung per Erklärung in Textform, frühestens nach einem Jahr.
Begriff lesenEigenbedarfskündigung
Eigenbedarfskündigung (§ 573 BGB): Kündigung, weil der Vermieter die Wohnung für sich oder Angehörige benötigt – in Berlin mit bis zu 10 Jahren Sperrfrist nach Umwandlung.
Begriff lesenVerkehrswert
Verkehrswert (§ 194 BauGB): der Preis, der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für eine Immobilie zu erzielen wäre. Basis jeder Verkaufsstrategie.
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