Grundsteuer einfach erklärt

Die Grundsteuer ist eine jährliche Gemeindesteuer auf Grundbesitz. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das reformierte Recht: Berlin und Brandenburg wenden das Bundesmodell an, bei dem sich die Steuer aus Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz errechnet. Der Grundsteuerwert basiert unter anderem auf Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart und statistischer Nettokaltmiete.

Berlin hat mit der Reform die Steuermesszahl für Wohngrundstücke auf 0,31 Promille festgelegt und den Hebesatz von 810 auf 470 Prozent gesenkt, um die Reform insgesamt aufkommensneutral zu halten – für einzelne Grundstücke kann die Belastung dennoch spürbar steigen oder sinken. In Brandenburg legt jede Gemeinde ihren Hebesatz selbst fest. Der Bundesfinanzhof hat das Bundesmodell im Dezember 2025 in mehreren Verfahren bestätigt.

Für Vermieter wichtig: Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 Nr. 1 BetrKV) und kann über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden. Eigentümer sollten Grundsteuerwert- und Messbescheide prüfen – Einwendungen gegen die Bewertung sind nur gegen diese Grundlagenbescheide möglich, nicht erst gegen den Steuerbescheid der Gemeinde.

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