Grundsteuer einfach erklärt
Die Grundsteuer ist eine jährliche Gemeindesteuer auf Grundbesitz. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das reformierte Recht: Berlin und Brandenburg wenden das Bundesmodell an, bei dem sich die Steuer aus Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz errechnet. Der Grundsteuerwert basiert unter anderem auf Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudeart und statistischer Nettokaltmiete.
Berlin hat mit der Reform die Steuermesszahl für Wohngrundstücke auf 0,31 Promille festgelegt und den Hebesatz von 810 auf 470 Prozent gesenkt, um die Reform insgesamt aufkommensneutral zu halten – für einzelne Grundstücke kann die Belastung dennoch spürbar steigen oder sinken. In Brandenburg legt jede Gemeinde ihren Hebesatz selbst fest. Der Bundesfinanzhof hat das Bundesmodell im Dezember 2025 in mehreren Verfahren bestätigt.
Für Vermieter wichtig: Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 Nr. 1 BetrKV) und kann über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden. Eigentümer sollten Grundsteuerwert- und Messbescheide prüfen – Einwendungen gegen die Bewertung sind nur gegen diese Grundlagenbescheide möglich, nicht erst gegen den Steuerbescheid der Gemeinde.
Verwandte Begriffe
Betriebskostenabrechnung
Betriebskostenabrechnung (§ 556 BGB): jährliche Abrechnung der umlagefähigen Nebenkosten – mit strenger 12-Monats-Frist und hohen formellen Anforderungen.
Begriff lesenBodenrichtwert
Bodenrichtwert (§ 196 BauGB): der durchschnittliche Lagewert des Bodens je Quadratmeter, ermittelt von Gutachterausschüssen aus echten Kaufpreisen.
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Kaufnebenkosten: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler – in Berlin und Brandenburg zusammen rund 10 bis 12 % zusätzlich zum Kaufpreis.
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