Ertragswertverfahren einfach erklärt
Das Ertragswertverfahren ermittelt den Verkehrswert aus den Erträgen, die eine Immobilie nachhaltig erwirtschaftet (§§ 27–34 ImmoWertV). Ausgangspunkt ist der Rohertrag – die marktüblich erzielbare Miete –, von dem die Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallwagnis, nicht umlegbare Betriebskosten) abgezogen werden. Der verbleibende Reinertrag wird über die Restnutzungsdauer des Gebäudes kapitalisiert und mit dem Bodenwert zusammengeführt.
Zentrale Stellschraube ist der Liegenschaftszinssatz, den die Gutachterausschüsse aus realen Verkäufen ableiten: Je niedriger der Zinssatz, desto höher der Ertragswert. Kleine Änderungen bei Miete oder Liegenschaftszins bewirken große Wertunterschiede – deshalb reagieren Bewertungen von Mehrfamilienhäusern so empfindlich auf Mietniveau und Marktphase.
Angewendet wird das Verfahren überall dort, wo der Ertrag im Vordergrund steht: bei Mehrfamilienhäusern, vermieteten Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten. Käufer solcher Objekte denken in Renditen – eine ertragswertbasierte Bewertung spricht ihre Sprache.
Verwandte Begriffe
Verkehrswert
Verkehrswert (§ 194 BauGB): der Preis, der am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für eine Immobilie zu erzielen wäre. Basis jeder Verkaufsstrategie.
Begriff lesenVergleichswertverfahren
Vergleichswertverfahren (§§ 24–26 ImmoWertV): Wertermittlung aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien – das marktnächste Verfahren.
Begriff lesenSachwertverfahren
Sachwertverfahren (§§ 35–39 ImmoWertV): Bodenwert plus Gebäudeherstellungskosten minus Alterswertminderung – üblich bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
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